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Naja, so einfach ist es halt nicht. Es geht ja schon mit dem Vorschlag los, dass bei "offensichtlicher" Verfassungsfeindlichkeit der Geldhahn zugedreht werden soll, was bedeuten würde, dass es nicht mal ein Gericht feststellen müsste. Das bedeutet ein hohes Missbrauchspotenzial und solch eine Verfassungsänderung kann dann auch direkt mal verfassungsfeindlich sein und vom BVerfG kassiert werden. Jetzt werden wohl erstmal Rechtsexperten darüber diskutieren, bzw. wird es einen Ausschuss geben.