Berlin (dts) - In der Diskussion um staatliche Finanzierungszuschüsse für die NPD bringt die SPD eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 21 ins Gespräch. "Es wurde höchstrichterlich bestätigt: die NPD ist verfassungsfeindlich. Es kann nicht sein, dass die NPD weiter am Tropf des Steuerzahlers hängt. […] mehr

Kommentare

4mceyran19. Januar 2017
@1 Naja, so einfach ist es halt nicht. Es geht ja schon mit dem Vorschlag los, dass bei "offensichtlicher" Verfassungsfeindlichkeit der Geldhahn zugedreht werden soll, was bedeuten würde, dass es nicht mal ein Gericht feststellen müsste. Das bedeutet ein hohes Missbrauchspotenzial und solch eine Verfassungsänderung kann dann auch direkt mal verfassungsfeindlich sein und vom BVerfG kassiert werden. Jetzt werden wohl erstmal Rechtsexperten darüber diskutieren, bzw. wird es einen Ausschuss geben.
3Hannah19. Januar 2017
@1 : Mit Schnellschüssen ist niemandem gedient. Lieber richtig prüfen und nachdenken und dann erst was unternehmen. Bei Grundgesetzesänderungen erst recht. Und bei einer Formulierung "offensichtlich verfassungsfeindlich" noch viel mehr. "Offensichtlich" ist echt dehnbar. Da ist viel Missbrauch möglich.
2tastenkoenig19. Januar 2017
Nein, keine Hektik jetzt. Das muss schon sehr sorgfältig gemacht werden, damit es wirklich nur gegen verfassungsfeindliche Parteien geht und nicht einfach nur zum Kleinhalten unliebsamer Konkurrenz missbraucht werden kann.
1aladin2519. Januar 2017
Bitte nicht erst lange prüfen, sondern sofort handeln!