Notarieller Entwurf erleichtert die Vorbereitung auf den Notartermin
27. Juli 2015, 15:24 Uhr · Quelle: LifePR
(lifepr) Stuttgart, 27.07.2015 - Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, muss einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Schon im Vorfeld sind dabei eine Reihe von Punkten zu bedenken. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, empfiehlt, daher den beauftragten Notar zu bitten, vorab einen Vertragsentwurf zu fertigen.
Zusätzliche Kosten entstehen durch einen solchen Entwurf in der Regel nicht. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Az. NotSt (Brfg) 9/14. Laut der Entscheidung dient ein Entwurf in aller Regel dazu, sich auf die Beurkundung vorzubereiten. Es handle sich dabei um keine selbständige Tätigkeit des Notars, die zusätzliche Gebühren auslöse.
Anders sei die Sachlage, wenn ein Entwurf unabhängig von einer Beurkundung gewünscht werde, also noch offen ist, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt. In einem solchen Fall müsse der Auftraggeber des Notars damit rechnen, dass für den Entwurf eine Gebühr anfällt, falls es anschließend nicht zur Beurkundung kommt.
Zusätzliche Kosten entstehen durch einen solchen Entwurf in der Regel nicht. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Az. NotSt (Brfg) 9/14. Laut der Entscheidung dient ein Entwurf in aller Regel dazu, sich auf die Beurkundung vorzubereiten. Es handle sich dabei um keine selbständige Tätigkeit des Notars, die zusätzliche Gebühren auslöse.
Anders sei die Sachlage, wenn ein Entwurf unabhängig von einer Beurkundung gewünscht werde, also noch offen ist, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt. In einem solchen Fall müsse der Auftraggeber des Notars damit rechnen, dass für den Entwurf eine Gebühr anfällt, falls es anschließend nicht zur Beurkundung kommt.