(pressebox) Karlsruhe, 21.04.2015 - Wer sich auf einer Kreuzfahrt einen Noro-Virus einfängt, ist grundsätzlich "selbst schuld" bzw. verwirklicht ein eigenes Lebensrisiko. Mit diesem Argument hat das Amtsgericht Rostock die Klage eines Urlaubers abgewiesen, der eine Reise im Mittelmeer unternommen ...