Hannover (dts) - Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) fordert, die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern und für Straftaten im Bereich der Kinderpornografie auf ein Jahr anzuheben. Die Taten würden damit im juristischen Sinne nicht mehr […] mehr

Kommentare

8k29329509. Juni 2020
@7 : Mal abgesehen davon, dass Autocorrect trainierbar ist: Da wird immer noch kein Schuh draus. Wer flüchtet als Kinderschänder nach Deutschland - nach Deutschland, das Ausländer fast überall hin ausliefert? Umgekehrt wird auch kein Schuh draus, denn die allerwenigsten Länder liefern nicht nach Deutschland aus. Die Zeiten sind längst vorbei. Deutsche können für Kindersex in Thailand in Deutschland verfolgt werden, nur wird der Prozess teuer.
7Dackelmann09. Juni 2020
@3 sorry es sollte nicht Flüchtlingen heißen,sonder Flüchtigen. Manchmal spielt mir die autofunktion einen Streich muss diesen Müll endlich im Handy abschalten.
6k29329509. Juni 2020
@5 : Die wichtigste Stärkung - neben der massiven Erhöhung der Ermittlerzahl und deren technischer Ausstattung - wäre eine gescheite Supervision, also der psyachologischen Betreuung der Ermittler. ich hab die härtesten Kerle ob der Massivität der gesehenen Taten heulen sehen wie kleine Kinder. Diese Leute werden oft erst nach über 10 Jahren abgelöst, ohne jemals einen Psychologen gesehen zu haben. Das geht so nicht. Damit macht man Ermittler zu seelischen Wracks.
5tastenkoenig09. Juni 2020
Es ist nicht die Höhe der Haftstrafen, die abschreckend wirkt. Es ist (wenn überhaupt) die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Aber es ist halt viel billiger, am Stafrahmen rumzudoktern, als die Ermittler zu stärken.
4k3362009. Juni 2020
Wie wäre es mit ner Mindeststrafe von 10 Jahren?
3k29329509. Juni 2020
@2 : "Sicherheitshaft" gibts nicht. Es gibt die Sicherungsverwahrung, das reicht. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Volljährigkeit des Opferrs und geht nicht länger als die Höchststrafe. Nach über 10 Jahren sind Zeugen nicht mehr zuverlässig, ist die Erinnerung der Opfer nicht mehr zuverlässig. Und was hat das mit Flüchtlingen zu tun?
2Dackelmann09. Juni 2020
Man sollte bei Kindesmissbrauch mindestens bei 2 Jahren anfangen und nach oben offen mit Sicherheitshaft bei schweren Taten. Eine Verjährung würde ich auf 50 Jahre festlegen wenn überhaupt. Der Missbrauch sollte auch als Kapitalverbrechen eingestuft werden so ist eine Auslieferung bei Flüchtlingen möglich.
1k29329509. Juni 2020
Nein, Frau Havliza, das funktioniert so nicht. NRW-Reul quatscht enorm dummes Zeug, wenn er Höchststrafen von 10 Jahren bis lebenslänglich noch verdoppeln will. Das geht überhaupt nicht. Aber eine Erhöhung der Mindeststrafe auf nur 1 Jahr ist da nur unwesentlich intelligenter, denn sie eröffnet noch immer die Möglichkeit für Bewährungsstrafen. Wer Kinder sexuell missbraucht, gehört in den Knast!