Hannover (dts) - Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) hat sich gegen Entschädigungszahlungen an ehemalige Sicherungsverwahrte ausgesprochen. "Wir sehen die rechtlichen Voraussetzungen gar nicht gegeben", sagte Busemann der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.). Vor ...

Kommentare

(4) Touchy · 28. April 2012
Ob nun Rechtssicherheit oder nicht. Lieber den Typ rauslassen, Geld bezahlen und beim nächsten Opfer dann schreien: Wir habens doch gewußt....... :-( *ironieoff*
(3) Wolf · 28. April 2012
Der Aufschrei - da bekommen Straftäter Geld. Doch jeder sollte sich fragen ob er mit einem Rechtssystem einverstanden ist,das im Nachhinein ein geltendes Gesetz verändert. In Deutschland pochen wir auf Rechtssicherheit. Das für eine Strafe eine bestimmte Buße vorsieht. Man kann Mord und Vergewaltigung nicht mit einem Rotlichtvergehen oder anderen Strafbeständen vergleichen?Sicherlich nicht doch wird in beiden Fällen recht gesprochen, wird das Recht im nach hinein verändert- muss man mit klagen r
(2) k45047 · 28. April 2012
@1 Ich schlage eine Gesetzesänderung vor, dass du für deinen letzten Strafzettel rückwirkend 5000€ zu zahlen hast. Ungerecht? Wieso? Genau das ist bei den Sicherheitsverwahrten passiert. Man hat die Gesetze geändert und nachträglich die Strafen von "maximal 10 Jahre" auf "unbegrenzt" erhöht. Und eine rückwirkende Verschärfung ist nunmal nicht mit den Grundrechten vereinbar. Denn sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
(1) k10272 · 28. April 2012
da gebe ich herrn busemann recht ,so ein abschaum der hinter dicke mauern in ketten gehört, soll sich noch die taschen mit geld vollstopfen. sowas gibt es nur in deutschland. man kümmert sich um die täter......
 
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