
Aix-en-Provence (dpa) - Im Skandal um den weltweiten Verkauf von minderwertigen Brustimplantaten können an einem Zivilverfahren beteiligte Opfer vom TÜV Rheinland Schadenersatz einfordern. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab.
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