@
4: Das nicht, aber die Berechnungsgrundlage ist dann eine andere, da hat @
2 durchaus recht, da sich die prozentuale Zustimmung (ob man das nun gutheißen mag oder nicht) nicht als Anteil an den abgegebenen sondern an den gültigen Stimmen berechnet. Bei 19 ungültigen Stimmen liegt nach den üblichen Verfahren die Zustimmung bei 397 von 551 Stimmen, und damit sind die 72,05% durchaus korrekt.