(lifepr) Stuttgart, 23.06.2016 - Ein Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, Erhaltungsmaßnahmen in der Wohnung durch den Vermieter zu dulden. Das ergibt sich nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, aus einem Urteil des ...