
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Kosten für einen Umzug, der aufgrund des Bedarfs an einem Arbeitszimmer erfolgt, nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Ein betroffener Fall eines Paares mit Kind, das im Jahr 2020 von einer Drei- in eine
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