
Einführung in das neue Minderungsrecht Die Bundesnetzagentur hat ein neues Recht für Handynutzer eingeführt, das es ihnen ermöglicht, bei unzureichendem Mobilfunknetz eine Preisminderung oder Sonderkündigung ihres Vertrages zu verlangen. Diese Maßnahme soll Verbrauchern helfen, die oft überhöhten
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