Neues Gründercoaching ab dem 1. Mai
Anträge zu den bisherigen Konditionen bis zum 15. April stellen
(pressebox) Bonn, 25.03.2015 - Die Konditionen für das Gründercoaching Deutschland ändern sich zum 1. Mai 2015. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg aufmerksam. Bislang konnten Beratungen für Unternehmen, deren Gründung bis zu fünf Jahre zurück liegt, mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst werden. "Ab dem 1. Mai können nur noch Unternehmen, deren Gründung bis zu zwei Jahren zurück liegt, gefördert werden", sagt IHK-Bereichsleiter Karl Reiners: "Die Obergrenze der Beratungsförderung wird auf 2.000 Euro Zuschuss reduziert." Die IHK rät Unternehmen, die noch von den bisherigen Förderkonditionen profitieren möchten, bis zum 15. April eine Förderung beantragen. Nähere Informationen gibt es bei Karl Reiners, Telefon 0228/2284-166, E-Mail reiners@bonn.ihk.de, oder bei Gerlinde Waering, Telefon 0228/2284-131, E-Mail waering@bonn.ihk.de.