Bremen (dpa) - Die umstrittene Obduktionspflicht für Kinder in Bremen tritt am Dienstag in Kraft. Dann müssen alle Kinder unter sechs Jahren, bei denen die Todesursache nicht zweifelsfrei erkennbar ist, von einem Rechtsmediziner untersucht werden. Die rot-grüne Landesregierung will dadurch die ...

Kommentare

(7) Duras · 11. Februar 2011
Beim Tod zu Hause kommt ja auf jeden Fall ein Leichenbeschauer, also weiß ich nicht, wo euer Problem is
(6) LadyMcDeath · 11. Februar 2011
Mal wieder ein Gesetz, das die Welt nicht braucht.
(5) k20267 · 11. Februar 2011
... es geht doch bei so einem gesetz in erster linie nicht um die verhinderung von kindstötungen, sondern um das erkennen derselben, ich fände es eh besser wenn wenigstens die leichenschau durch einen ausgebildeten rechtsmediziner durchgeführt wird, die feld-, wald- und wiesenärzte haben doch meist keine ahnung ...
(4) watchi · 11. Februar 2011
@1 : Und woran erkennt man, dass durch dieses Gesetz ein Kind weniger verstorben ist ?? Irgendwie fehlt mir da die Logik !! Mit dem Gesetz entlarvt man vielleicht Täter, die ohne Obduktion unentdeckt geblieben wären, aber dann wäre das Kind auch tod !! Und es soll ja Ärzte geben, die haben einen normalen Tod bescheinigt und dabei Stichverletzungen oder sogar Messer im Körper des Verstorbenen übersehen !!
(3) Faust · 11. Februar 2011
Mir gibt der Anstoß zu dem Gesetz jetzt zu denken. War es nicht klar das es eine Tötung war?
(2) k1951 · 11. Februar 2011
dieser Gummibegriff "Todesursache nicht zweifelsfrei erkennbar" ist Blödsinn, da erntscheidet doch wieder der "Erst-Arzt" ob oder ob nicht. Jedes Kind unter 6 das stirbt sollte obduziert werden, hingefallen und Schädelbruch kann auch gestossen sein, oder am Abflußreiniger vergiftet kann auch gezwungen sein!
(1) Lady_Clarissa · 11. Februar 2011
und wenn nur 1 kind weniger getötet wird wäre es ein schritt in die richtige richtung aber wenn man damit einige täter entdecken kann dann ist ein gutes gesetz.
 
Suchbegriff