Berlin - Für den von der Bundesregierung geplanten neuen Wehrdienst und die Erfassung möglicher Wehrpflichtiger ist der Geschlechtseintrag maßgeblich, der bei den Meldebehörden hinterlegt ist. Das sagte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Freitag auf Anfrage der dts ...

Kommentare

(7) thrasea · 14. November um 16:49
@5 Kannste vergessen, eine 2/3-Mehrheit zu erreichen ist aussichtlos.
(6) DirkSpie · 14. November um 16:30
Zeit zum Amt zu gehen und mich auf 'Divers' umschreiben zu lassen *Ironie off*
(5) Devil-Inside · 14. November um 14:44
Zeit für ne Grundgesetzänderung.
(4) Pontius · 14. November um 14:13
@3 "Laut Grundgesetz dürfen nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden." Also dasselbe wie für weibliche Personen.
(3) satta · 14. November um 14:11
Was ist mit diversen Personen? Gilt für diese Personengruppe das gleiche wie für Frauen?
(2) Pontius · 14. November um 14:09
Also dich auch? Und je nachdem wann ein "Spannungs- und Verteidigungsfall" ausgerufen wird auch gar nicht.
(1) Devil-Inside · 14. November um 14:08
Da gibts in2 Jahren plötzlich viel mehr Frauen....Ich bin für Gleichberechtigung. Auch Frauen heranzuziehen...
 
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