München (dpa) - Teils heftige Auseinandersetzungen über mögliche Tonaufnahmen von Plädoyers haben den Münchner NSU-Prozess erneut ins Stocken gebracht. Die Bundesanwaltschaft konnte deshalb am Mittwoch nicht mit ihrem geplanten Schlussvortrag beginnen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ...

Kommentare

(7) seepferd · 19. Juli 2017
Vielleicht gibt das etwas Aufschluss @6 <link> .....und die Anwälte werden schon dafür gesorgt haben das Frau Z. ein paar Annehmlichkeiten (z.b. Einzelhaft mit TV, Internet(??), Leselektüre usw.) mehr erhält als eine Person die schon öfters eingefahren ist ;-)
(6) flowII · 19. Juli 2017
es gibt einen unterschied zwischen u-haft und regelvollzug?! dachte das ist eher blos so ein verwaltungsakt
(5) tastenkoenig · 19. Juli 2017
Ziel der Anwälte dürfte m.E. eher sein, so viele Fallstricke wie möglich zu legen, um dem Gericht möglichst viele Gelegenheiten zu geben, einen Verfahrensfehler zu begehen.
(4) tastenkoenig · 19. Juli 2017
Was man so hört ist eine U-Haft, insbesondere eine lange, keineswegs zwingend angenehmer als eine Strafhaft. Dort gibt es einen Knastalltag, Beschäftigung, auch bescheidene Freizeitgestaltung. Das alles ist in der U-Haft, die ja eigentlich auf kurze Zeit angelegt ist, schwieriger bis gar nicht zu gewährleisten. Für jeden Firlefanz, den in der Strafhaft die Anstaltsleitung entscheiden kann, muss für die U-Haft ein Richter entscheiden - mit entsprechender Verzögerung.
(3) seepferd · 19. Juli 2017
Je länger die Anwälte eine Haftstrafe herauszögern um so länger kann die Angeklagte die Annehmlichkeiten einer U-Haft genießen als wenn sie später im Regelvollzug sitzt. Mal sehen ob dieses Jahr noch ein Urteil gefällt wird! Ob jetzt mit o. ohne Sicherungsverwahrung, als Mittäter oder wegen Beihilfe erwarte ich, je nach Höhe der Strafzumessung, eine mögliche Revision. Sollte es ein, relativ, mildes Urteil geben könnte die Frau, mit Einrechnung der U-Haft, in wenigen Jahren wieder draussen sein
(2) k17595 · 19. Juli 2017
Schuldsprüche erwarte ich auch. Eine tatsächlich lebenslange Haftstrafe für Tschäpe halte ich für angemessen.
(1) Folkman · 19. Juli 2017
Man darf gespannt sein, ob Zschäpe mit ihrem Märchen, sie habe immer erst nach den Morden von den Taten erfahren, durchkommt...
 
Suchbegriff