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Der "KInder"bonus ist so gestaltet, dass er wie das Kindergeld behandelt wird. Also darf dieser vom Unterhalt in Abzug gebracht werden. Aus diesem Grund wird der Barunterhalt in den entsprechenden Monaten gekürzt. Der Bonus wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt - also nicht zu gleichen Teilen an die Eltern. Und: Wer sagt, dass ich von mir rede?