Karlsruhe - Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Bonner Landgerichts teilweise aufgehoben. Die Einziehung von Tatlohn in Höhe von 40 Millionen Euro aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften gegen den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius, müsse […] mehr

Kommentare

2thrasea18. März um 15:32
@1 Ich wüsste nicht, wie man diese Behauptung aus dieser Meldung herauslesen könnte. Da steht da nicht drin.
1sumsumsum18. März um 15:12
da kann man mal sehen steuerbetrug ist in deutschland scheinbar auch nicht für jeden strafbar