Vertragsänderung mit einem Klick – Risiko inklusive Ein „Klingt gut“ per WhatsApp kann bald rechtlich bindend sein – auch bei Millionenverträgen. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Vermieter und Mieter von Gewerbeimmobilien Vertragsänderungen in sogenannter Textform vereinbaren: Das heißt, eine ...

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