Düsseldorf (dpa) - Mehr Geld für Trennungskinder: Am 1. Januar tritt die neue «Düsseldorfer Tabelle» in Kraft. Sie sieht höhere Bedarfssätze vor allem für Minderjährige vor. Allerdings steigt auch der Betrag, den Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten dürfen, teilte das Düsseldorfer ...

Kommentare

(11) naturschonen · 18. Dezember 2019
Ich kenne allerdings einige Fälle, wo die Kinder den meist nicht zahlungswilligen - aber zahlungsfähigen - Vätern lieber mit Verachtung begegnen als mit Klagen, sie empfinden es als armseelig, wenn sie diesen Kleingeistern zu viel Raum geben müssen. Es gibt aber auch genau so viele Väter und Mütter, die auf eigene Ansprüche verzichten, um den Umgang nicht zu gefährden, weil Behörden Unterlagen fordern, die sie nie haben können - z.B. Einkünfte des getrennten Teils etc.
(10) naturschonen · 18. Dezember 2019
@7 upps, da habe ich was übersehen, in den Bedingungen steht was von "bis zu..", da habe ich nicht zu Ende gelesen..du hast natürlich Recht, das Einkommen des Elternteils wird nicht angerechnet, was Klagen vor dem Verwaltungsgericht angeht, das ist hier üblich, das stört das Jugendamt nicht, nicht mal Öffentlichkeit - ein inzwischen Erwachsener hat einen regionalen Sender- die Prozesse werden natürlich gewonnen..Einkunftsermittlunge n müssen Eltern oft selbst machen, die pennen beim Amt!
(9) AS1 · 18. Dezember 2019
Die Drohung mit einer Feststellungsklage vor dem Sozialgericht wirkt da meistens schon Wunder.
(8) AS1 · 18. Dezember 2019
@7 Der Unterhaltsvorschuß ist eine Leistung für das Kind und wird unabhängig vom Einkommen des Elternteils gewährt, bei dem das Kind lebt. Das heißt: verdient der Elternteil, bei dem das Kind lebt, 5000 Euro im Monat, spielt das keine Rolle, solange der andere Elternteil unterhaltspflichtig ist und dieser Pflicht nicht nachkommt. Einzige Ausnahme ist der Bezug von ALG II. Und wenn das Jugendamt nicht seinen Pflichten nachkommt, muß man ihm Beine machen.
(7) naturschonen · 18. Dezember 2019
@6 ich lach mich kaputt, ich hoffe, in deiner Gegend ist das tatsächlich so und nicht nur Wunsch, zum einen macht in unserer Gegend das Jugendamt eher mürbe als es unterstützt, zum anderen reden wir prinzipiell aneinander vorbei - zahlt der Unterhaltspflichtige würde es der Familie zugute kommen, nicht dem Kind, zahlt er nicht und der Erziehungsteil verdient selbst,dann passiert nix, also hat entweder Staat Leistungen gespart oder es bleibt alles,wie es ist,es sei denn,die Eltern sind sich einig
(6) AS1 · 17. Dezember 2019
@5 Wer gegenüber dem unterhaltssäumigen Elternteil keinen Titel erwirkt (was übrigens mit Errichtung der Beistandschaft durch das Jugendamt überhaupt kein Problem ist) handelt grob fahrlässig und läuft Gefahr, später vom eigenen Kind zu Recht verklagt zu werden.
(5) naturschonen · 17. Dezember 2019
@4 darum geht es doch gar nicht, zum einen hat nicht jeder einen Titel, zum anderen geht es um den Nutzen. Wenn also die einen die erhöhten Einkünfte auf die "Bedarfsgemeinschaft" angerechnet bekommen, haben sie keinen Euro mehr in der Familienkasse und die anderen, bei denen der Elternteil selbst gut verdient, wo das Kind wohnt, der bekommt auch nichts mehr, wenn der andere die jetzt erhöhten Ansprüche nicht zahlt,..
(4) AS1 · 17. Dezember 2019
@1@3 Stimmt nicht. Die Forderung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen wird signifikant höher - und der Titel gilt 30 Jahre und kann erneuert werden. Zudem wird durch die Stegerung des Mindestunterhalts auch der Unterhaltsvorschuß steigen müssen, wenn nicht zwischendurch wieder mal das Kindergeld erhöht wird.
(3) naturschonen · 17. Dezember 2019
Das nutzt nur denen, die Unterhalt bekommen und bei denen er nicht angerechnet wird an irgendwelche Leistungen - also sehr seehr wenigen - :(
(2) Thorsten0709 · 17. Dezember 2019
Familienpolitik (bzw. Armutsbekämpfung) ist auch nicht ganz oben auf der Tagesordnung der Bundesregierung,
(1) brooke · 16. Dezember 2019
Allen, die Unterhaltsvorschuss erhalten, hilft das jedoch null.
 
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