
Verbraucher, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, können sich künftig auf schnelleren Schuldenerlass freuen. Negativ vermerkte Schufa-Einträge werden ab dem 1. Januar 2025 nach bereits 18 Monaten gelöscht, vorausgesetzt, der Zahlungsverzug wird innerhalb von 100 Tagen nach Erhalt einer Mahnung an
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