Dortmund (dts) - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Freitag die Verbote der beiden Nazi-Aufmärsche in Dortmund bestätigt. Das teilte die Dortmunder Polizei mit. "Die Begründung des Gerichts zeigt mir, dass unsere Verbotsverfügung notwendig war und rechtstaatlichen Erfordernissen ...

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