Diese Regelung hat halt auch eine Kehrseite, nämlich die Einstellungshürde für Personen von denen man erwartet, dass sie irgendwann in Teilzeit gehen wollen. @
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: Das stellt für den Arbeitgeber genauso ein Problem dar, ist aber kein Argument gegen seines, im Gegenteil. Arbeitgeber müssen schon mit krankheitsbedingten Ausfällen rechnen und Spielraum dafür nutzen, diese Regelung käme als Belastung noch dazu (und nicht anstatt der krankheitsbedinten Ausfälle).