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Es lag mir fern, jemanden zu provozieren, ich wollte nur eine Erklärung, was an der Rückholung nicht rechtsstaatlich gewesen sein soll. @
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Soweit mir bekannt ist, läuft die Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags noch, bitte korrigiere mich, sollte ich mich irren. Also auch hier ist die Rechtsstaatlichkeit gegeben.