Berlin (dts) - Der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, frei gesprochene Mordverdächtige unter bestimmten Umständen nachträglich verurteilen zu können. "Es wäre schwer erträglich, einen Mörder unbestraft zu lassen, dem die Tat durch fortentwickelte ...

Kommentare

(14) Pomponius · 29. November 2019
Man kann nicht auf den St. Nimmerleinstag warten bis es vielleicht verbesserte Nachweismöglichkeiten gibt. Das stört den Rechtsfrieden und belastet tatsächlich unschuldige Beschuldigte. Bei dem aufgeführten Fall war damals ein DNA-Nachweis noch nicht möglich. Es ist ärgerlich, daß der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Eine Änderung der Rechtslage halte ich nicht für sinnvoll da dann jedes Urteil nur vorübergehend gültig ist.
(13) k293295 · 29. November 2019
@12: Wir sind ein kleiner Kreisverband, sehr auf Zusammenhalt bedacht. Unsere Wahlerfolge halten sich in Grenzen, aber wir wissen schon: Politik ist kein 100-m-Sprint sondern ein Marathonlauf. Es ist nicht wichtig, in welchem oder in wie vielen Parlamenten wir sitzen, sondern dass Politik in unserem Sinne gemacht wird. Wir werden kommunalpolitisch am Sonntag feiern können.
(12) Joywalle · 29. November 2019
@11 Hört sich nach einem guten Plan an. Viel Spass.
(11) k293295 · 29. November 2019
@8: Natürlich werd ich das fragen. Bei lecker Gänsebraten. Wir sind in einem Landgasthof. Gottseidank hab ich nen Chauffeur. Unsere Vorsitzende hat sich gleich ein Zimmer im Gasthof reserviert. Wir werden auch Gäste der FFF-Bewegung haben, aber die Richterin ist Mitglied bei uns.
(10) Joywalle · 29. November 2019
@9 Nee, darum geht es hier nicht. Wiederaufnahmeverfahren zur Behebung von Irrtümern zugunsten zu Unrecht verurteilter Leute gibt es doch schon.
(9) Marc · 29. November 2019
Es geht ja auch umgekehrt...also der Rechtsirrtum.
(8) Joywalle · 29. November 2019
@7 Dann frag sie mal, wie sie das sieht. Ich glaube nicht, dass die oben geschilderte Auffassung Rückhalt bei den Richtern finden wird.
(7) k293295 · 29. November 2019
@6. Da sind wir nicht weit weg von der Todesstrafendiskussion. Wenn man den Dammbruch einmal zulässt, kriegt man die Flut nicht mehr eingedämmt. Der DRB sollte es eigentlich besser wissen. Ich freue mich am Sonntag auf ein spannendes Gespräch mit einer Strafrichterin bei unserer Mitgliederversammlung der Piraten.
(6) Joywalle · 29. November 2019
Völlig falscher Ansatz dieser Herrschaften. Gebe allen "Vorrednern" Recht, besonders auch @3. Mehr noch, das wäre quasi der Anfang vom Ende, bei Tötungen wird angefangen, bei weiss der Geier was wird vielleicht mal aufgehört. Am Ende kriegst Du für falsch Parken nach 10 Jahren noch 'n Bon.
(5) k293295 · 29. November 2019
Es gibt kein perfektes Verbrechen. Es gibt nur unfähige Strafverfolgungsbehörden.
(4) k293295 · 29. November 2019
@2: Mehr als 1 Richter. Erst muss ein Richter die Anklage zur hauptverhandlung zulassen, dass muss bei Mord eine große Strafkammer mit 3 Berufsrichtern + 2 Schöffen das Urteil sprechen. Neben unfähigen Staatanwälten haben die Richter, die über die Zulassung zur Hauptverhandlung entscheiden die Schuld, wenn die Beweise in dieser Hauptverhandlung nicht reichen. Würden diese Anklagen gleich nicht zugelassen, könnte man später bei verbesserter Beweislage den Prozess problemlos doch führen können.
(3) Han.Scha · 29. November 2019
@1: Jedes Wort deines Kommentars kann ich nur unterstützen! Und dafür braucht es keine Grundgesetzänderung. Der Rechtsfrieden ist ein hohes Gut.
(2) tastenkoenig · 29. November 2019
Naja, es muss ja immer noch dazu reichen, einen Richter zu überzeugen.
(1) k293295 · 29. November 2019
Wenn die Staatsanwaltschaft keine gerichtsfesten Beweise hat, soll sie nicht anklagen. So einfach ist das. An unberechtigten Freisprüchen sind nicht die Angeklagten schuld sondern die Staatsanwaltschaften. Deren Schlamperei ist himmelschreiend.
 
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