München (dpa) - Der starke Schneefall in Bayern vom ersten Adventswochenende hinterlässt Spuren - nicht nur als idyllisches Winterwunderland. Insbesondere Zugreisende müssen sich weiter auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Zwar wurden am Sonntag zwei Fernverkehrsstrecken am Hauptbahnhof […] mehr

Kommentare

15WhiteWolf04. Dezember 2023
Wenn kein Zug fährt und auch keine Ersatzbusse fahren wegen dem Wetter, dann ist das höhere Gewalt ! Laut Gesetz ist zwar der Arbeitnehmer verpflichtet pünktlich zur Arbeit zu kommen - sprich früher aufstehen und evtl. einen Bus früher zu fahren, aber wenn da keiner kommt geht auch das nicht. Zur Arbeit laufen ist heutzutage nur noch sehr selten möglich ;)
14mesca04. Dezember 2023
@13 danke, das hab ich schon für ihn gemacht. Und zwar schriftlich.
13tchipmunk04. Dezember 2023
@5 Ihr müsst das auf jeden Fall ordentlich dokumentieren. Denn nach 2 Monaten wird das schwierig, den Wetterbericht rauszusuchen. Gegen die Abmahnung (auch gegen eine telefonische) vollumfänglich widersprechen. Sonst bleibt die in der Personalakte und beim nächsten Schnee heisst es dann, ja "Sie haben ja nicht mal widersprochen, waren also einverstanden"...
12deBlocki04. Dezember 2023
@10 Als Erstes steht er mal früher auf, um die Wetterlage zu begutachten und dann ggf. mit dem Bus zu fahren. Ende vom Lied ist halt, dass der Arbeitgeber für das Wetter nichts kann.
11Pontius04. Dezember 2023
@9 Dann wäre auch der Gang zum Anwalt oder nur zur Gewerkschaft denkenswert. Desweiteren sollte er schauen, ob er eine Mitfahrgelegenheit findet, die ihn im Notfall mitnehmen könnten.
10mesca04. Dezember 2023
@8 und was macht er wenn nix fährt? Einfache Strecke 70 EUR mit Taxi ist nicht zu stemmen, wenn da ein paar Tage hintereinander ausfällt.
9mesca04. Dezember 2023
@6 schwierig. In der Einrichtung sind größteils Mitarbeiterinnen aus Polen, Spanien und Rumänien, die lassen sich sehr leicht unter Druck setzen und drum gibt es da sowas nicht.
8deBlocki04. Dezember 2023
@5 Ich predige meinem auf die Öffis angewiesenen Mann jeden Winter, dass es seine Pflicht als Arbeitnehmer ist, auch bei diesem Wetter pünktlich bei der Arbeit zu sein und entsprechend zu planen.
7Aalpha04. Dezember 2023
Bahn fahren in Deutschland ist so 19Jh.
6Pontius04. Dezember 2023
@5 In dem Falle würde ich jedoch den Weg zum Betriebsrat gehen, immerhin gab es eine Unwetterwarnung und den stärksten Schneefall seit x Jahrzehnten.
5mesca04. Dezember 2023
@3 du hast gut mi mi mi machen. Aber was tust du, wenn du auf den ÖPNV angewiesen bist? Mein Sohn arbeitet in der Pflege und hat jetzt eine Abmahnung (erst mal telefonisch ) bekommen, weil er einen Tag zu spät und einen gar nicht zur Arbeit kommen konnte. Und wenn er hinkommt weiß er nicht ob er auch wieder heimkommt, weil der Schienenersatzverkehr auch ausfällt.
4gigi6503. Dezember 2023
Keine Panik, pünktlich zum Heiligabend können wir wieder im T Shirt am Glühweinstand stehen.... ^^
3tchipmunk03. Dezember 2023
mi mi mi....
2Muschel03. Dezember 2023
@1 Bis dahin soll es vorbei sein.
1Daggi03. Dezember 2023
Na toll. Ich muß nächsten Sonntag nach Mönchen auf Lehrgang