@2
: Das kannst du hier nachlesen -> <link> @4
: Zum Glück sind wir aus dieser dunklen Zeit (Schmiss, Prügelstrafe, etc.) raus. Du scheinst ja die körperliche Unversehrtheit Anderer nicht zu schätzen. @5
: full agree
@2
"Es gäbe ja auch andere Anlässe für einen Angriff." Definitiv falsch! Man kann den Satz von Herrn Schuster auch verkürzen: Wer einen Kommilitonen krankenhausreif schlägt, der hat an einer deutschen Universität nichts zu suchen!
Der Angriff ist sehr schlimm, aber bislang eben "mutmaßlich" antisemitisch. Dass der jüdische Student verprügelt wurde, nur WEIL er Jude ist, habe ich noch nicht gelesen. Es gäbe ja auch andere Anlässe für einen Angriff. Hier sollte vor einer von Schuster geforderten Exmatrikulation erst einmal sauber ermittelt werden - und nur bei Antisemitismus sollte es Konsequenzen auch außerhalb des Strafrechts geben. Zur Erläuterung: Als Atheist mag ich keine Religionen, wie auch immer sie heißen.
«Wer einen jüdischen Kommilitonen krankenhausreif schlägt, weil er Jude ist, der hat an einer deutschen Universität nichts zu suchen» «Eine Exmatrikulation des betreffenden Studenten ist alternativlos.» - Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!