Innsbruck (dpa) - Im Rechtsstreit um eine tödliche Kuh-Attacke in Österreich hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen nun rechtskräftig zurückgewiesen. Damit muss der Almwirt nicht die von der Erstinstanz verhängten 80.000 Euro plus Zinsen an […] mehr

Kommentare

3nadine211302. Februar 2024
Ein gerechtes Urteil.
2mistkaefer01. Februar 2024
Weglaufen ist das Dümmste!
1Stoer01. Februar 2024
Ich kenn mich mit Kühen jetzt nicht soooo prall aus,aber mit stechen da sofort drei Schlagwörter ins Auge...Kühe ,Kälber und Hund...und diese drei Lebewesen nähern sich einander...Mutterinstinkt,das die Mutter die Kälber beschützt ist da wohl fremd gewesen...