
Innsbruck (dpa) - Im Rechtsstreit um eine tödliche Kuh-Attacke in Österreich hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen nun rechtskräftig zurückgewiesen. Damit muss der Almwirt nicht die von der Erstinstanz verhängten 80.000 Euro plus Zinsen an
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