Celle (dpa) - Nach dem 33 Jahre lang verschwiegenen Tod des Vaters ist eine Frau aus der Lüneburger Heide mit dem Versuch gescheitert, 166 000 Euro an zuviel gezahlter Unfallrente zu behalten. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, haftet die generalbevollmächtigte Tochter für ...

Kommentare

(4) Eisenhower · 24. April 2017
Schon klar, nur bedenke man, was das für ein Verwaltungsaufwand wieder wäre. Fängt bei der Bestätigung an - für Millionen Renter! - wer stellt diese dann aus? (Hausarzt? Behörde?), wer zahlt diese (bei uns ist ja nichts umsonst), der ganze Papierkram (von Aufforderung, diese einzureichen bis Erinnerung usw.) Deshalb wird (so ist es glaube ich heute) eine solche erst ab einem bestimmten Alter verlangt - und bei Wohnsitz im Ausland (Frau Honecker musste glaube ich immer zur Botschaft)
(3) raptor230961 · 24. April 2017
... und genau deswegen würde ich auch bei einem jüngeren Unfall- oder Früh-Rentner einen amtl. beglaubigten Nachweis verlangen. Gerade, weil Angehörige oft genug nicht das Geld haben, die auflaufenden Schulden zu bezahlen wäre so etwas bundesweit notwendig.
(2) Eisenhower · 24. April 2017
Das hab ich mich auch gefragt @1 viell. war der Vater nicht so alt? Ist ja auch Unfallrente gewesen, könnte also deutlich früher passiert sein. Ansonsten interessant, ob die Frau das Geld überhaupt zurückzahlen kann - wenn sie nichts hat ... nicht genug verdient / keine Wertgegenstände besitzt (könnte das Geld ja immer ausgegeben haben) ... bleibt es wohl ein Schaden ...
(1) raptor230961 · 24. April 2017
Verstehe ich nicht! Meine Mutter (über 80) muß jedes Jahr amtlich bestätigt beweisen, daß sie noch lebt, um ihre Rente zu bekommen. Wie kann man die Rente ohne Belege - daß man noch lebt - auszahlen?
 
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