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1 Das war auch richtig. Die EU-Kommission hat im April 2022 die Mehrwertsteuerrichtlinie geändert, so dass nun allen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit offensteht, bestimmte Produkte von der Mehrwertsteuer zu befreien – Lebensmittel und Getränke (allerdings nicht alkoholische Getränke), Arzneimittel, medizinische Geräte und Produkte, Beförderung von Personen, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, Lieferung und Installation von Solarpaneelen für Privatwohnungen.
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