@
2 Hmm. Du hast ein komisches Rechtsverständnis. Das Aussehen, die Familie, eine Verteidigung durch Anwälte sind in Deutschland kein Kriterium für die Anwendung oder Nichtanwendung von Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden ist laut Gesetz der geistige Reifezustand entscheidend.