Hamburg (dpa) - Nach dem Tod des völlig abgemagerten Babys Lara Mia in Hamburg muss ihre Betreuerin aller Voraussicht nach eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen. Das Amtsgericht Harburg kündigte am Dienstag einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 30 Euro an. Wenn die Sozialarbeiterin innerhalb von ...

Kommentare

(5) Ylion · 17. August 2010
was ist ein leben wert?
(4) wupper · 17. August 2010
jugendämter müssen abgeschafft werden und danach in den Knast bei den Mist, den die anstellen.
(3) k45047 · 17. August 2010
Naja, die Betreuerin und die "Eltern" sind scheinbar wegen Körperverletzung (durch Unterlassen) angeklagt und verurteilt worden. Wieso nicht wegen Mord/Totschlag und Beihilfe oder was auch immer da in Frage käme, nachdem ein Kind tot ist? Ganz einfach: "Die genaue Todesursache blieb allerdings unklar: Rechtsmediziner konnten auch einen plötzlichen Kindstod nicht ausschließen." Wenn die Todesursache nicht eindeutig feststellbar ist, gilt "in dubio pro reo".
(2) k293295 · 17. August 2010
@1: Du meinst die Strafen gegen dis Kindesmutter und ihren Ex-Freund (/Kindesvater?)? Das sieht die Staatsanwaltschaft wohl genauso, denn sie hat Revision beantragt. Und ich schließe mich dieser Meinung an. Mir persönlich reicht auch diese Strafbefehl nicht, weder in der Sache noch in der Höhe. Die Betreuerin ist nämlich trotzdem nicht vorbestraft, obwohl sie mittelbar ein Kind auf dem Gewissen hat.
(1) wolmon · 17. August 2010
ist das leben eines Kindes wirklich NUR eine Bewährungsstrafe wert? Für einen geklauten kaugummi bekommst du schon mehr aufgebrummt.was für eine Welt! @2 ich meinte eigentlich alle 3 beteiligten. ob das nun körperverletzung mit todesfolge oder unterlassene hilfeleistung mit todesfolge oder mord/totschlag ist,Berwährungsstrafen dafür sind zu mild. dann kommen die noch mit plötzlichen kindstot, wo normal keiner was dafür kann. aber bei 5 kg endgewicht? man merkt,babys werden als sache behandelt.
 
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