Berlin (dts) - Der Bund will Pauschalurlauber des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook finanziell entschädigen. "Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen", teilte die Bundesregierung am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung mit. Thomas Cook war nach der ...

Kommentare

(23) Pomponius · 13. Dezember 2019
Manchmal zweifle ich an eurem Verstand! Warum sollte ein Unternehmen für einen Schaden, den der Staat angerichtet hat, aufkommen? Eine EU-Richtlinie ist ein EU-Gesetz, das die Mitgliedsstaaten bis zu einem festgelegten Stichtag in nationales Recht überführt haben müssen. Wenn nicht kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten in dem ein Bußgeld für den jeweiligen Staat festgelegt wird. Dies droht der BRD zusätzlich! Den Schaden der die 110 Millionen übersteigt hat die BRD angerichtet!
(22) feewi · 13. Dezember 2019
@20 egal wie man es dreht - das Ausfallrisiko ist im Verhältnis zum Gesamten zu niedrig abgesichert und das sollte das Unternehmen und auch die Versicherung gewußt haben. Allein die Frage wieso eigentlich die EU höhere Absicherung will deutet ja schon dahin. Es ist mir auch egal ob diese Absicherung bei Finanzamt, Prüfern etc. anerkannt würde - Fakt ist das man sich mit diesen Begründungen rauswindet. Die Schlagzeile hatte ich gerne gesehen: Vorstand verurteilt für Rettung von Kundengeldern
(21) k446426 · 12. Dezember 2019
@20 Obwohl du und ich offenbar nicht einer Meinung sind lese ich deine Beiträge gerne. Sie sind ruhig und sachlich. Dennoch möchte ich anmerken, dass ich keinen schuldigen suche, sondern es falsch finde als Nichturlauber für die Urlaube anderer aufzukommen. Kaufe ich den billigen Mega-TV bei Ebay und der Händler verschwindet insolvent ins Ausland kommt auch kein Steuerzahler für meinen Verlust auf. Da gibt es Regeln und wenn das nicht klappt/reicht bleibe ich auf meinem Schaden sitzen.
(20) Pomponius · 12. Dezember 2019
@18: Mehr als 110 Millionen durch Versicherung abzusichern hätte folgende Konsequenzen gehabt: 1. Das Finanzamt hätte diese Ausgaben nicht als Betriebsausgaben anerkannt. 2. Die Wirtschaftsprüfer hätten das als Verschleuderung von Betriebsvermögen moniert, der Vorstand wäre möglicherweise nicht entlastet worden. 3. Es hätte auch als Veruntreuung ausgelegt und strafrechtlich verfolgt werden können.
(19) Mehlwurmle · 12. Dezember 2019
Ist das jetzt schon eine Art Schuldeingeständnis vom Staat für ein mangelhaftes Gesetz? Wird das Gesetz jetzt wenigstens entsprechend angepasst?
(18) feewi · 11. Dezember 2019
egal was das dt. Recht zur Höhe der Absicherung sagt, das Unternehmen und der Versicherer wußten das es nicht reicht wenn der Fall eintreten würde. Und beim Bund und seiner Umlegung wurde geschaut das die Reiseunternehmen möglichst wenig abgesichert haben müssen damit sie mehr verdienen. Das Ende vom Lied ist und da denke ich sind wir uns alle einig - der Steuerzahler darf mal wieder dafür aufkommen...
(17) Pomponius · 11. Dezember 2019
@16: Das ist nicht die Schuld der verhinderten Urlauber! Der Staat hat geschlampt und die EU-Richtlinie nicht umgesetzt. Wir haben Ministerien mit einem riesigen Beamtenapparat (der zum Großteil auch notwendig ist) und ein riesiges Parlament. Niemand hatte Zeit oder den politischen Willen das Thema anzugehen. Dort mußt du die Schuldigen suchen!
(16) k446426 · 11. Dezember 2019
Ich find´s trotzdem nicht schön, dass ich mir seit Jahren den Urlaub verkneifen muss aber die die ihn sich geleistet haben und Pech hatten nun von meinen Steuern das Geld erstattet bekommen. Gesetz hin oder her. Ich zahle für Leute mit Geld für einen Urlaub den ich mir sparen musste und den sie nicht bekommen haben. Für was ist mein Geld nun eigentlich geflossen? Für NIX?
(15) Pomponius · 11. Dezember 2019
@13: Du schreibst völligen Unsinn! Das Gesetz schrieb 110 Millionen Euro als Obergrenze vor. Eine Überschreitung hätte andere rechtliche Probleme mit sich gebracht.
(14) AS1 · 11. Dezember 2019
@13 Nein, das haben sie nicht. Sie haben gesetzeskonform nach den Regelungen der Bundesrepublik Deutschland gehandelt, weil diese die entsprechende EU-Richtlinie mit einer Ausweitung der Versicherungsleistung nicht umgesetzt hat. @10 hat Recht. Die Bundesregierung verhält sich geschickt, denn klagt ein Betroffener vor dem EuGH, muß sie ohnehin den entstandenen Schaden ersetzen.
(13) gabrielefink · 11. Dezember 2019
Das würde heißen, der Reiseveranstalter und die Versicherung haben, unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke, Gewinnoptimierung betrieben und dabei bewusst "Betrug" begangen oder es zumindest darauf ankommen lassen, in dem Wissen, dass sie im Falle eines Falles nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.
(12) engel67 · 11. Dezember 2019
hier wird wieder klar, dass man einen größeren Schutz benötigt, wenn die Firmen immer größer werden. Kann man das nicht gesetzlich sinnvoll regeln? Prozentual anstatt pauschal, vielleicht?! Sonst sind immer wieder die Bürger die Rückversicherung für Konzerne
(11) AS1 · 11. Dezember 2019
@10 Absolut richtig, hatte ich nicht bedacht. Schlechte Karten für den Bund, siehe Art 25 GG.
(10) Pomponius · 11. Dezember 2019
Die Bundesrepublik hat die EU-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt. Die Geschädigten hätten deshalb den Bund auf Entschädigung verklagen können und hätten aller Voraussicht nach obsiegt. Diese Prozeßlawine hätte den Bund viel mehr gekostet. Aus diesem Grund hat er sich entschieden Ersatz zu leisten. Insofern ist dies sogar eine Sparmaßnahme.
(9) Wasweissdennich · 11. Dezember 2019
@7 die haben das Risiko nicht unterschätzt das Deutsche Reiserecht verpflichtet eben die Reiseveranstalter dazu 110 Mio abzusichern und das hat Thomas Cook getan und auch nur dafür bezahlt - wenn man mehr versichern will/muss dann zahlt man natürlich entsprechend mehr Versicherungsbeiträge und legt auch die Kosten dafür auf die Kunden um - das hat der Gesetzgeber aber nicht eingefordert
(8) k499218 · 11. Dezember 2019
Wenn 4 Mill.€ für 8 Toiletten von der Regierung bezahlt wurden, dann dürfen die Urlauber nicht leer ausgenen ... <link>
(7) feewi · 11. Dezember 2019
es ist wie immer: "am Ende kommt der Steuerzahler dafür auf!" - ist einfach und alle sind fein raus. Das ist genauso wie bei der Bankenrettung oder der Griechenlandrettung - die Finanzindustrie hat den Mist verbockt und vorher gut gelebt und wenns Ernst wird muß der kleine Mann dafür bluten. Wie kann eine Versicherung einen mögliches Risiko unterschätzen? Zahl der gebuchten Reisen steht doch oder hat da wer geschummelt? Welch Schelm wer da böses denkt...
(6) eubbw · 11. Dezember 2019
Werden wieder mal Wahlgeschenke verteilt. Dafür war doch eine Ausfallversicherung vor Jahren angedacht?
(5) Wasweissdennich · 11. Dezember 2019
@3 einen Fehler machen um einen anderen Fehler auszubügeln ist fast immer ne Scheiß Idee
(4) Wasweissdennich · 11. Dezember 2019
@1 Ja eben nicht und noch schlimmer beim nächsten mal verlassen sich die Kunden wieder drauf und quieken wenn der Staat nicht wieder aushilft - also wieder ohne Not Scheiße gebaut
(3) k41913 · 11. Dezember 2019
Die Alternative wäre meiner Ansicht nach: Die Kunden verklagen den Staat, der versagt hat. Die Bundesregierung war aufgefordert (von Brüssel), die Haftungsgrenze zu erhöhen und ist untätig geblieben. Somit hätten sie schlechte Karten vor Gericht.
(2) Psychoholiker · 11. Dezember 2019
Daß der Steuerzahler für die Schäden aufkommen soll, finde ich überhaupt NICHT in Ordnung.
(1) AS1 · 11. Dezember 2019
Ist es eine staatliche Aufgabe, Factoring zu betreiben, Kunden ihre Forderungen praktisch abzukaufen, um sie dann gerichtlich zu eigenen Gunsten durchzusetzen?
 
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