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13 Nein, das haben sie nicht. Sie haben gesetzeskonform nach den Regelungen der Bundesrepublik Deutschland gehandelt, weil diese die entsprechende EU-Richtlinie mit einer Ausweitung der Versicherungsleistung nicht umgesetzt hat. @
10 hat Recht. Die Bundesregierung verhält sich geschickt, denn klagt ein Betroffener vor dem EuGH, muß sie ohnehin den entstandenen Schaden ersetzen.