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lass mich raten-Kopp Verlag-oja du hast so recht,wir werden alle hingerichtet.@
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Es ist egal was in der hess.Landesverfassung drinn steht,denn für Verurteilungen zählt das Strafgesetzbuch und das sieht keine Todesstrafe vor und kann auch keine vorsehen,da es das Grundgesetz(Art.102 )verbietet.Selbst wenn man in Hessen reinschreiben würde:"wir schlagen als Strafe alle Pinopank`s tod",würde es reichlich wenig nützen.Da Gegenstands- und Bedeutungslos besteht auch kein Änderungsgrund...