Und auf der Seite des Bundesinnenministeriums steht immer noch: "An diese laufenden Aufnahmen knüpft die Bundesregierung mit einem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz an. Damit sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auch zukünftig besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen in Deutschland aufgenommen werden."
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