Berlin (dpa) - Die AfD fühlt sich nach dem juristischen Teilerfolg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt und fordert ein Ende der Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Mit weiteren nennenswerten Vorstößen für ein Verbotsverfahren auf Bundesebene wird in der Parteispitze aktuell […] mehr

Kommentare

11Sonnenwende28. Februar um 09:35
Und dass die öffentlich zugänglichen Quellen nicht ausreichend sind für eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem haben von Anfang an einige Experten bereits gesagt. Im Grunde genommen war also damit zu rechnen. Es geht einfach nur darum, das Verfahren möglichst lange hin zu ziehen. Darum ging es von Anfang an. Um dem entgegen zu wirken könnte das BfV jetzt darauf verzichten Widerspruch einzulegen. Ich weiß aber nicht, ob das dann nicht auch andere Konsequenzen hätte.
10Pontius28. Februar um 09:33
Nur von verschiedenen Position aus betrachtet - und für das verbot braucht es eben die Einschätzung der extremistischen Bestrebung außerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung von der Judikativen Gewalt in Deutschland.
9Pontius28. Februar um 09:29
@7 Hätten sie den Antrag abgewiesen, dann hätten sie die Entscheidung des Hauptverfahrens sozusagen vorweggenommen, denn dann wäre dessen Ausgang mehr oder minder festgelegt gewesen, da sie ja nur die öffentlichen Quellen für die Beurteilung nutzten. Dass sie das jetzt entschieden haben, hat nicht dieselbe Auswirkung auf das Hauptverfahren. Dazu kommt, dass die Bewertung des Bundesverfassungsschutzes nicht eine Stufe unter dem Parteiverbot anzusiedeln ist - es steht eher mit dem auf einer Stufe.
8thrasea28. Februar um 08:44
@7 Wobei man sagen muss, dass das VG nur die öffentlich zugänglichen Quellen berücksichtigt hat. Im Hauptsachverfahren können dagegen auch die verdeckt erhobenen Belege bewertet werden. Insofern sehe ich in der Entscheidung des VG im Eilverfahren wirklich keine mögliche Vorfestlegung für das Hauptsacheverfahren oder ein mögliches Überprüfungsverfahren durch das BVerfG.
7oells28. Februar um 08:36
@4 Das VG Köln hat entschieden, dass das BfV die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln darf, weil die Belege für eine solche Hochstufung nicht ausreichen. Ein Verbot der Partei wäre nochmals eine Stufe "höher". Dafür sind dann noch eindeutigere Belege der Verfassungsfeindlichkeit der Partei erforderlich. Wenn es für das eine (noch) nicht reicht, dann für das andere erst recht nicht. Die Aussage gilt natürlich nur Stand heute. Neue Belege = neue Bewertung.
6Sonnenwende28. Februar um 07:31
(2) trifft eine Entscheidung, ob ein Verbot rechtlich möglich ist, verbietet aber nicht, das müssen dann andere Institutionen übernehmen, entweder Exekutive oder Legislative oder beide. Es ist also ein Prüfverfahren und kein Verbotsverfahren. Die Unterscheidung ist deswegen so wichtig weil so die Gewaltentrennung intakt bleibt. Bei einer so schwierigen Angelegenheit wie einem Parteien Verbot ganz besonders wichtig.
5Sonnenwende28. Februar um 07:31
Es gibt gar nicht die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens - dass die AfD das immer so nennt ist schon Populismus, erweckt einen falschen Eindruck über unsere Institutionen und dass die Bezeichnung immer mehr benutzt wird, auch in der Presse, zeigt, wie sehr sich durch ständiges Wiederholen der Diskurs schon verschoben hat. Was möglich ist, ist auf Antrag von Bundesrat, Bundesregierung oder Bundestag beim BVerfG das Verbot einer Partei überprüfen zu lassen. Das BVerfG überprüft dann und (2)
4Pontius28. Februar um 07:14
@1 Ich muss fragen: Warum ist es aufgrund des Gutachtens nicht erfolgsversprechend? Wie @2 schon richtig darstellt: Die jetzige Eilentscheidung hat keinen Zusammenhang damit.
3ausiman127. Februar um 15:30
Hoffen wir das die Richter passend Urteil für ein Verbot aussprechen und das die niemals den Bundeskanzler/in stellen werden.
2truck67627. Februar um 15:24
"Die Entscheidung des Gerichts werde zu einem Ende der AfD-Verbotsdebatte führen, sagte Daniel Tapp, Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel, der Deutschen Presse-Agentur." - Genau das wird nicht passieren!. Das Gericht hat in einem Eilantrag über formaljuristische Dinge geurteilt, nicht aber über die Vorwürfe um die es in einem 'Verbotsverfahren' gehen würde. Das sind zwei völlig verschiedene juristische Abläufe. Zumal es in dem betreffenden Haupt-Verfahren garnicht um das 'Verbot' geht. 😉
1oells27. Februar um 14:24
Vom Tisch ist ein Verbotsverfahren sicherlich nicht, aber auf Basis des "Gutachtens" des BfV ist es wenig erfolgversprechend.