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Hätten sie den Antrag abgewiesen, dann hätten sie die Entscheidung des Hauptverfahrens sozusagen vorweggenommen, denn dann wäre dessen Ausgang mehr oder minder festgelegt gewesen, da sie ja nur die öffentlichen Quellen für die Beurteilung nutzten. Dass sie das jetzt entschieden haben, hat nicht dieselbe Auswirkung auf das Hauptverfahren. Dazu kommt, dass die Bewertung des Bundesverfassungsschutzes nicht eine Stufe unter dem Parteiverbot anzusiedeln ist - es steht eher mit dem auf einer Stufe.