Düsseldorf (dpa) - Nach der Evakuierung des Düsseldorfer Flughafens wegen eines verdächtigen Koffers muss ein Gepäckdieb ins Gefängnis. Vor dem Amtsgericht in Düsseldorf wurde der 32 Jahre alte Mann wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. In das Urteil floss in das […] mehr

Kommentare

2k29329511. Dezember 2013
@1 : Dafür isser aber nicht verurteilt worden. Gewerbsmäßiger(!) Diebstahl = 8 Monate - er kann sich nicht beschweren.
1Troll11. Dezember 2013
Finde das Urteil gut. Nicht nur, daß er einen großen Schaden verursacht hat. Durch die verwendung eines fremden Koffers, hätte er doch glatt den Verdacht auf die eigentlichen Besitzer gelenkt.