
München, 10.02.2025 (PresseBox) - Die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur "Kundenanlage" sind nach wie vor unklar. Betreiber solcher “Kundenanlagen“ müssen demnach künftig damit rechnen, als Verteilnetzbetreiber eingestuft zu werden – verbunden mit umfangreichen
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