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Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei und damit ein Verbot entscheidet laut Grundgesetz Artikel 21 als einzige Instanz das Bundesverfassungsgericht, laut Bundesverfassungsgerichtsgeset z mit einer Zweidrittelmehrheit. Wie sollte das noch gekippt werden? @
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So einfach ist das zum Glück nicht. Warum sollte eine neue Partei noch stärker sein? Und das Bundesverfassungsgericht kann feststellen, dass es sich um eine verbotene Ersatzorganisation handelt.