Berlin - In den Bundesländern hat nach der Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz die Diskussion über ein mögliches Parteiverbot an Fahrt aufgenommen. Neben Bundestag und Bundesregierung haben auch die Länder - über den Bundesrat - die Möglichkeit, einen […] mehr

Kommentare

4Stoer03. Mai 2025
@3 Danke diese Materie war noch nie meine Stärke
3thrasea02. Mai 2025
@1 Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei und damit ein Verbot entscheidet laut Grundgesetz Artikel 21 als einzige Instanz das Bundesverfassungsgericht, laut Bundesverfassungsgerichtsgeset z mit einer Zweidrittelmehrheit. Wie sollte das noch gekippt werden? @2 So einfach ist das zum Glück nicht. Warum sollte eine neue Partei noch stärker sein? Und das Bundesverfassungsgericht kann feststellen, dass es sich um eine verbotene Ersatzorganisation handelt.
2AlfredD02. Mai 2025
Denke viel Wahrscheinlicher ist es das sich die AfD unter neuem Namen neu formiert. Und dann noch stärker ist als jetzt.
1Stoer02. Mai 2025
Wenn es also soweit kommt,das ein Partei-Verbot erwirkt wird...wie standfest ist dieses Verbot....hält es den Gegenmassnahmen der AfD stand? Es bringt ja nichts,ein Verbot zu erwirken,welches nachher wieder von ner anderen Instanz gekippt wird.Dann hätten wir wieder das Ausschlachten des ganzen als Opfer von den anderen Parteien.Das darf soweit ja nicht kommen.