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5 Das ist die Kehrseite der Medaille, von der auch selten berichtet wird. Das Strafrecht kennt im Jugendbereich sehr wohl die Denkweise, daß gewisse Dinge aus jugendlichem Leichtsinn passieren und man da auch mal ein Auge zudrücken kann. Das Zivilrecht und auch - wie in diesem Fall - das Verwaltungsrecht kennt das nicht. Also ja- wenn die Geschädigten das konsequent verfolgen, können dich kleine Jugendsünden sehr wohl dauerhaft ruinieren.