Aachen (dpa) - Ein 24-Jähriger muss nach einer Bomben- und drei Amokdrohungen für die Polizeieinsätze zahlen. Die Richter am Aachener Verwaltungsgericht wiesen seine Klage gegen den Gebührenbescheid des Kreises Heinsberg über knapp 40 000 Euro ab. Der Mann war bereits in einem Strafverfahren unter […] mehr

Kommentare

11AS120. Januar 2020
@5 Das ist die Kehrseite der Medaille, von der auch selten berichtet wird. Das Strafrecht kennt im Jugendbereich sehr wohl die Denkweise, daß gewisse Dinge aus jugendlichem Leichtsinn passieren und man da auch mal ein Auge zudrücken kann. Das Zivilrecht und auch - wie in diesem Fall - das Verwaltungsrecht kennt das nicht. Also ja- wenn die Geschädigten das konsequent verfolgen, können dich kleine Jugendsünden sehr wohl dauerhaft ruinieren.
10k29329520. Januar 2020
@8 : Sofern er die in der laufenden Bewährungszeit begeht.
9tastenkoenig20. Januar 2020
ein Psychologe wäre vielleicht ratsam
8jub-jub20. Januar 2020
@6 : Auf Bewährung heißt ja, daß er bei der nächsten Straftat ins Gefängnis kommt.
7k29329520. Januar 2020
@6 : Seh ich zwar auch so, aber aus dem Knast raus kann er die 40.000 € nicht zahlen.
6aladin2520. Januar 2020
Ab mit ihm in den Knast! Dem ist nicht mehr zu helfen.
5Hannah20. Januar 2020
Ich dachte ja zuerst: au backe, einmal einen Fehler aus jugendlichem Leichtsinn gemacht und dann auf Jahre ruiniert sein? Aber da steht ja "einer Bomben- und drei Amokdrohungen" - also 4x so ein Blödsinn? Das ist durch nichts zu erklären.
4Monika195420. Januar 2020
Das sollte viel häufiger umgesetzt werden - z.B. bei Alkoholgenuss mit Folgen.
3mimalau20. Januar 2020
Der Staat sollte sich viel öfter das Geld für sinnlose Einsätze zurückholen. Vielleicht denkt der Eine oder Andere dann vorher nach.
2harmodios20. Januar 2020
jo @1 haste recht, selber schuld
1Grizzlybaer20. Januar 2020
Was beschwert er sich denn. Wenn ich solche Sachen vorsätzlich mache, muss ich damit rechnen dass ich zur Kasse gebeten werde!