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Das wollte ich auch gerade schreiben, Begnadigungsrecht gibt es bei uns auch. Über Begnadigungen muss nicht einmal informiert werden. "Das Gnadenrecht schwebe über dem Recht und sei auch dem presserechtlichen Auskunftsanspruch aus Art. 5 GG entzogen", so ein Verwaltungsgericht. "Das Bundesverfassungsgericht entschied in einer äußerst knappen 4 zu 4 Entscheidung im Jahr 1969, das Gnadenrecht unterliege als Eingriff in die Gewaltenteilung nicht dem Rechtsstaatsprinzip."
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