@6
Ich kann nichts kriminelles erkennen, wenn man nach einem Geschäftsabschluß die eigenen Geschäftsbedingungn einhält, die ja immer Gegenstand eines Vertrages sind.
Hätte die AfD vor Vertragsabschluß mal die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen... Dort stand und steht, das die Verbreitung politischer "Werbung" ausgeschlossen ist.... Von daher... blöd gelaufen...
Und ich vermute und hoffe auch, das die "Durchsuchung" dem Vorwurf entgegen stehen wird, nichts zu unternehmen... Im Stillen lachen sich doch die ermittelnden Behörden auch ins Fäustchen...Und das ZURECHT!
@1 Der Vergleich ist ja wohl total unangebracht. Natürlich wäre das was vollkommen anderes. Wer die Demokratie ablehnt oder gar zu unterwandern versucht (wie ein Großteil der AfD), sollte dann auch so konsequent sein, die Vorteile dieser nicht für sich zu beanspruchen. Alles andere ist Heuchelei.
@1
stell dir einfach mal vor die gleiche Aktion hätten Rechte getan? Wär das dann kein Problem? Oder gibts sowas, dann hast ja bestimmt ne Quelle dafür