Berlin (dpa) - Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Doch was bedeutet das konkret? Und wie viele Frauen betrifft die Neuregelung überhaupt? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. Wie ist der Mutterschutz bislang geregelt? Das ...

Kommentare

(1) X_Z · 01. Juni um 13:00
Da ist es sicherlich auch fast mehr nötig, um damit klar zu kommen. Wünscht man keiner Frau.
 
Suchbegriff