Darmstadt (dpa) - Der mutmaßliche Schläger im Fall Tugce Albayrak bleibt in Untersuchungshaft. Bei einem Termin vor dem Landgericht Darmstadt hätten die Verteidiger des 18 Jahre alten Sanel M. den Haftprüfungsantrag zurückgenommen, teilte das Gericht mit. Eine Entscheidung darüber sei deshalb nicht […] mehr

Kommentare

6heissbaer13. Februar 2015
@5 : Mir ist zwar auch kein Fall bekannt, aber 46711 von insgesamt 91695 klingt nicht gerade nach "ganz, ganz, ganz selten". <link>
5watchi13. Februar 2015
@4 : Es wird aber ganz, ganz, ganz selten das Erwachsenenstrafrecht bei 18 bis 21Jährigen herangezogen. Mir ist kein solcher Fall bekannt.
4heissbaer13. Februar 2015
@1 ,3 : Zischen 18 und 21 kommt beides infrage. <link> <link>
3watchi13. Februar 2015
Bei einer Verurteilung wird die U-Haft mit angerechnet. @1 : Jugendstrafrecht gilt bis zum 21. Lebenjahr, es ist widersprüchlich zu der Geschäftsfähigkeit, die man mit 18 Jahren erreicht.
2k41436613. Februar 2015
tja da hat der Typ sich wohl mächtig verrechnet und zu früh geprahlt.
1aladin2513. Februar 2015
Wäre ja schlimm, wenn dieser Typ freigekommen wäre. Und was heißt vor der "Jugendstrafkammer"? Der Mann ist 18, also Erwachsenenstrafrecht und lebenslänglich!