Bei einer Verurteilung wird die U-Haft mit angerechnet. @1
: Jugendstrafrecht gilt bis zum 21. Lebenjahr, es ist widersprüchlich zu der Geschäftsfähigkeit, die man mit 18 Jahren erreicht.
Wäre ja schlimm, wenn dieser Typ freigekommen wäre. Und was heißt vor der "Jugendstrafkammer"? Der Mann ist 18, also Erwachsenenstrafrecht und lebenslänglich!