Karlsruhe/Berlin (dpa) - Eine mutmaßliche IS-Anhängerin ist nach ihrer Abschiebung aus der Türkei nach Deutschland in Untersuchungshaft. Beamte des Hessischen Landeskriminalamtes hatten sie am Freitagabend in Frankfurt/Main festgenommen. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) erließ am ...

Kommentare

(17) Devil-Inside · 16. November 2019
Ich hoffe es reicht für eine ordentliche verurteilung, wenn allein ide Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann...
(16) flowII · 16. November 2019
kuck dir mal an, was die fuer raumgewinne hatten. jaja .. ich weiss. strategisch wichtige staedte in der wueste, kann jeder. rommel war gar nicht so der fuchs , wie alle immer so glauben
(15) flowII · 16. November 2019
aha .. das die fuehrung des is die ehemaligen offizierselite des irakes ist, ist dir wohl nicht so bekannt. die militaerischen erfolgen sind ja mehr als beweis. aber du hast sicheres besseres zu tun, als dir mal einen nachmittag zeit zu nehmen und geschichte zu recherchieren :)
(14) bleifrau · 16. November 2019
Die IS-"Herr"schaften verteilen doch keine Antragsformulare für eine Mitgliedschaft. Die könnte eh kaum einer lesen. Es reicht womöglich (Mittäterschaft), wenn sie dem Helden das Heldentum ermöglicht, indem sie seine Unterhosen (hat der welche?) wäsch und Pilaw kochtt!!!
(13) Urxl · 16. November 2019
Wie kommen hier plötzlich alle darauf, dass es keine Beweise gäbe? Weil diese Beweise nicht in der News stehen? Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung liegt auf der Hand und es ist doch wohl klar, dass nicht alle Einzelheiten von der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben oder in so einer News ausgebreitet werden.
(12) Sonnenwende · 16. November 2019
Der Artikel hat sich mittlerweile verändert. In der Version von heute Morgen stand noch, ihr wird neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auch die Verletzung der Eigentumsrechte dritter vorgeworfen (das Haus, in dem sie mit ihrem Mann zuerst wohnte war vom IS den ursprünglichen Bewohnern weggenommen worden), es werde ihr illegaler Waffenbesitz vorgeworfen (sie lief immer mit einer Kalaschnikov herum, wenn sie das Haus verließ). Alles allerdings nicht in Deutschland.
(11) thrasea · 16. November 2019
@9 Wenn das "Hausfrauen-Dasein" vor Gericht als Beweis für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ausreicht, wird es spannend. Dann könnte in Zukunft wohl jeder Ehepartner zumindest wegen Beihilfe zu einer Straftat mit verurteilt werden.
(10) Emelyberti · 16. November 2019
@5 Möchten möchte das niemand,leider kommt das öfter vor als man denkt und da dann wieder raus zu kommen ist sehr,sehr schwierig und unmöglich wenn man keine Lobby und die Kraft nicht hat.
(9) gabrielefink · 16. November 2019
Vereinfacht ausgedrückt, sie hat ein IS Mitglied geheiratet und dem IS für Geld das Haus geputzt, die Wäsche gewaschen und das Essen gekocht. Des weiteren hat sie eine Waffe bei sich getragen. Ob das für den eindeutigen rechtlichen Nachweis einer "Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung" ausreicht? Wir sind gespannt!
(8) Emelyberti · 16. November 2019
@2 Wenn man weis was hier strafbar ist,dann steht da schon eine ganze Menge zum lesen.Ausserdem werden die Ermittler dem gemeinen deutschen Bürger bestimmt nicht alles auf die Nase binden.Ich bin mir auch nicht sicher,ob ich von denen alles wissen wollte.
(7) Marc · 16. November 2019
@3 "Die Bundesanwaltschaft wirft der festgenommenen Frau vor,Ende 2014 nach Syrien gereist zu sein,um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben.Dort habe sie spätestens Anfang 2015 einen IS-Kämpfer geheiratet,mit dem sie in den Irak gezogen sei.Beide sollen in einem vom IS zur Verfügung gestellten Haus gelebt haben.Die Frau habe den Haushalt verrichtet,damit sich ihr Mann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte.Die Verdächtige habe 100 US-$ im Monat vom IS erhalten." und wo sind Beweise?
(6) flowII · 16. November 2019
«die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern unterscheidbar macht» ... tragen szenetypischer kleidung oder zeigen von grussformeln?!? na dass kann ja fure einige in deutschland, dann noch richtig lustig werden
(5) tastenkoenig · 16. November 2019
bitte melden, wer trotz mangelnder Beweise verurteilt werden möchte …
(4) k408300 · 16. November 2019
nur noch Miesepeter bei klamm
(3) Sonnenwende · 16. November 2019
Gut, dass so aufmerksam reagiert wird. @1 so wie der Artikel geschrieben ist, gibt es einiges an Beweisen.
(2) k408300 · 16. November 2019
@1 steht im Beitrag was der Dame alles vorgeworfen wird
(1) Marc · 16. November 2019
Und dann werden sie aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen...
 
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