(pressebox) München, 02.04.2015 - Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich mit der Note "befriedigend" im Zeugnis zufriedengeben, wenn sie eine durchschnittliche Arbeitsleistung erbracht haben. Wenn sie ein Arbeitszeugnis begehren, das der Schulnote "gut" bzw. "sehr gut" entspricht, müssen sie den ...