Karlsruhe (dpa) - Wer raubkopierte Filme bei YouTube hochlädt, riskiert Schadenersatz-Forderungen - sofern er sich aufspüren lässt. Welche Auskünfte geschädigte Firmen dabei von der Internet-Plattform erwarten können, soll jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Streit aus Deutschland ...

Kommentare

(3) thrasea · 21. Februar 2019
@1 Oh! Und wie stehst du zum Post- und Fernmeldegeheimnis - in Artikel 10 des Grundgesetzes als Grundrecht geschützt?
(2) Troll · 21. Februar 2019
Es gehen viele Freiheiten verloren. Man sollte lieber das ganze Urheberrecht überarbeiten. Im Internetzeitalter ist vieles nicht mehr zeitgemäß. Die letzten Reformen oder auch anstehende (Stichwort Artikel 13) sind einfach folgen von Konstrukten aus der Zeit vor dem Internet. Das Internet basiert teilweise darauf Inhalte zu teilen oder weiterzuleiten. Und daß man nicht jedem Konzern seine persönlichen Daten anvertrauen will, ist ja auch klar. Da muß man mal etwas auf dem Teppich bleiben!
(1) gabrielefink · 21. Februar 2019
Meiner Meinung nach war es von Anfang an ein Fehler Anonymität als Standard im Internet zuzulassen. Das öffnet Tür und Tor für Kriminalität und Hass aller Art!
 
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