
Düsseldorf, 29.04.2026 (lifePR) - Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welches entschied, dass Motoryachten und Sportboote an Schleusen keinen Anspruch auf bevorzugte Durchfahrt wie Fahrgastschiffe haben. Eine Betreiberin von Motoryachten hatte dagegen
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