Heidelberg (dpa) - Nach der tödlichen Autofahrt in eine Menschengruppe in Heidelberg suchen die Ermittler weiter nach dem Motiv des Fahrers. Der Verdächtige liegt weiterhin im Krankenhaus und äußert sich nicht, wie ein Polizeisprecher sagte. Ein Richter erließ einen Haftbefehl gegen den 35-Jährigen. ...

Kommentare

(5) slowhand · 27. Februar 2017
@4 siehe Dein Link >> Der Verzicht auf das Recht der Aussageverweigerung ist in der Praxis so gut wie nie zum Vorteil des Beschuldigten. << also muss nach Aktenlage und Indizien entschieden werden.
(4) Hannah · 27. Februar 2017
@2: Ein wesentliches Merkmal unseres Rechtsstaates ist, dass ein Schweigen NICHT zum Nachteil ausgelegt werden darf. (Tragisch, dass ich das extra schreiben muss. Ich bin leider davon ausgegangen, dass die Deutschen auch die deutschen Gesetze kennen. Das ist offensichtlich nicht der Fall.)
(3) slowhand · 27. Februar 2017
@2 Natürlich hat er das Recht zu schweigen, das spreche ich ihm auch gar nicht ab, aber da er nichts zu sagen hat sollte die Verhandlung schnell zu Ende sein und der Urteilsspruch entsprechend ausfallen. Nichts Anderes habe ich in meinem ersten Kommentar geäußert.
(2) Hannah · 27. Februar 2017
@1: Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen ist ein Teil unseres Rechtsstaates. Siehe <link> , § 136 und § 163a StGB Es ist immer wieder erstaunlich, wie User dazu aufrufen, Gesetze zu missachten. Wir sollten man Umfragen machen, wieviele Deutsche sich weigern, deutsche Gesetze anzuerkennen. Das Ergebnis erstaunt sicher (oder auch nicht).
(1) slowhand · 27. Februar 2017
Wenn er sich nicht äußern möchte dann sollte ihn die vollste Härte des Gesetzes treffen und er ganz schnell zu lebenslanger Haftstrafe wegen Mordes mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt werden. Aber es wird sich schon ein Richter finden der ihm den erhobenen Finger zeigt und mit einem Klapps auf den Hintern nach Hause schickt.
 
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